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Chipkarte / Überweisung

Bitte bringen Sie bei jedem ersten Kontakt im Quartal (1.1. - 31.3, 1.4. - 30.6., 1.7. - 30.9., 1.10. - 31.12.) eine gültige Gesundheitskarte mit.

Liegt uns kein gültiger Versicherungsnachweis vor, müssen wir für die Behandlung eine Privatrechnung erstellen. Auch können wir keine Kassenrezepte oder Überweisungen ausstellen. Hiervon ausgenommen sind Neugeborene, für die Ihnen die Karte noch nicht zugegangen ist.

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Marrensdamm 5
24944 Flensburg
Fax: 0461–168 45 88-20
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Tel: 0461–168 45 880
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